In der Frauengasse, bei Nr. 8 direkt am Straßenrand, eingewachsen in eine Hecke
Der Burgfried, dessen Umfang bei der Markterhebung 1466 festgelegt wurde, ist jenes Gebiet, in dem das Marktgericht die Verwaltung besorgte. 1719 wurde die ganze Burgfriedgrenze neu vermarkt, wobei soweit bekannt durchwegs neue Grenzsteine aufgestellt wurden. Der letzte davon in situ – interessanterweise dort, wo der Grenzverlauf um 1770 geändert wurde und er damit außer Funktion geriet – steht hier in der Frauengasse. Ein weiterer befindet sich im Museum der Stadt Bad Ischl.
Die mehr oder weniger sauber zugehauenen Steine tragen auf einer Seite die Buchstaben M I (= Markt Ischl) und die Jahreszahl 1719, auf der anderen Seite L W 1719 (= Landgericht Wildenstein).